Racial Profiling

Racial Profiling meint das Vorgehen der Polizei oder anderer Ordnungsbehörden, bei dem vorrangig Schwarze oder People of Color kontrolliert werden, ohne dass es konkrete Beweise oder Verdachtsmomente gäbe, die diese Kontrollen rechtfertigen würden. Diese Praxis ist zwar in Deutschland verboten und wird seitens der Regierung dementiert, findet aber trotzdem immer wieder statt, etwa in Grenznähe, wenn nach illegalisierten Menschen gesucht wird. Dahinter steckt die rassistische, durch das Erfahrungswissen der betreffenden Institution und gesellschaftliche Stereotype scheinbar gerechtfertigte Annahme, dass nicht-weiße Menschen eher zu Kriminalität neigen bzw. nicht dazu berechtigt seien, sich an öffentlichen Orten aufzuhalten und frei zu bewegen. Bei Kontrollen in Grenznähe wird zudem impliziert, Schwarze oder PoC könnten keine deutschen Staatsbürger*innen sein. Bei den Betroffenen entsteht so ein Gefühl des Ausschlusses und der Nicht-Zugehörigkeit. Das Vertrauen in staatliche Institutionen wird geschwächt, da der Eindruck entsteht, die Polizei existiere vorrangig zum Schutz weißer Menschen und zur Kontrolle und Machtausübung über nicht-weiße Menschen.  

Siehe auch Rassifizierung, Ethnisierung, institutioneller Rassismus, Privilegien und Weißsein


Rasse

Der Begriff ist bezogen auf Menschen wissenschaftlich unhaltbar und obsolet. Es gibt keinen wissenschaftlichen Beleg für die Existenz unterschiedlicher menschlicher „Rassen“. Studien haben vielmehr belegt, dass die genetischen Unterschiede innerhalb einer sogenannten „Rasse“ größer sind als die, die zwischen zwei sog. „Rassen“ bestehen. Gleichwohl taucht der problematische Begriff auch in Gesetzestexten auf, z. B. wenn im Grundgesetz formuliert wird, dass niemand „wegen seiner Rasse” benachteiligt werden darf. Im Entwurf für ein Antidiskriminierungsgesetz wurde stattdessen die Formulierung „aufgrund der Rasse“ gewählt, um zu verdeutlichen, dass nicht das Gesetz von der Existenz verschiedener menschlicher „Rassen“ ausgeht, sondern „dass derjenige, der sich rassistisch verhält, eben dies annimmt“. Richtigerweise sollte auch in Gesetzestexten von „zugeschriebener Rasse“ oder „Diskriminierung aus rassistischen Gründen“ gesprochen werden. „Rasse“ ist ein Produkt des Rassismus und nicht umgekehrt. Heutzutage werden statt des Begriffs „Rasse“ häufig Euphemismen benutzt, die dieselben Funktionen erfüllen.  

Siehe auch Biologisierung, Biologismus und Neorassismus


Rassifizierung

Rassifizierung – auch bezeichnet als Rassialisierung oder Rassisierung – bezieht sich auf die Wissensebene von Rassismus. Rassifizierung beschreibt sowohl einen Prozess, in dem rassistisches Wissen erzeugt wird, als auch die Struktur dieses rassistischen Wissens. Im Einzelnen umfassen Prozess und Struktur die Kategorisierung, Stereotypisierung und implizite Hierarchisierung von Menschen. Dabei werden historisch variablen wahrnehmbaren und nicht wahrnehmbaren körperlichen (z. B. Hautfarbe, Schädelform), soziologischen (z. B. Kleidung), symbolischen und geistigen (z. B. Einstellungen und Lebensauffassungen) sowie imaginären Merkmalen (z. B. okkulte Fähigkeiten) Bedeutungen zugewiesen. Dies geschieht, indem erstens mit Hilfe dieser Merkmale gesellschaftliche Gruppen definiert – also kategorisiert – werden. Aufgrund der ausgewählten Merkmale erscheinen die konstruierten Gruppen als naturgegebene Einheiten, die sich biologisch reproduzieren. In einem zweiten Schritt der Bedeutungszuweisung wird das Wesen der konstruierten Fremdgruppe(n) bestimmt und ihnen stereotype Eigenschaften zugeschrieben (Stereotypisierung) – auch sie können wieder der Kategorisierung dienen. Durch die Stereotypisierung wird spiegelbildlich das Wesen der konstruierten Eigengruppe festgeschrieben.  

Rassismus und Rassifizierung lassen sich nicht voneinander trennen. Denn im Prozess der Rassifizierung ist die hierarchisierende Bewertung der konstruierten Gruppen implizit enthalten – und zwar sowohl in den Merkmalen, mit deren Hilfe die Gruppen unterschieden werden, als auch in den Eigenschaften, die den Gruppen zugeschrieben werden. Denn in der Wahl der Merkmale und der Maßstäbe, nach denen die Gruppen verglichen werden (z. B. nach Schönheitsidealen oder nach dem erreichten Stand kapitalistischer „Entwicklung“), liegt daher bereits ein Akt der Macht. In ihm verbergen sich Herrschaftsinteressen. Denn das erzeugte Wissen rechtfertigt rassistische Handlungen und verarbeitet sie gleichzeitig gleichsam „theoretisch“.  

Siehe auch Biologisierung, Dominanz, Essentialisierung, Kulturalisierung und Naturalisierung


Rassismus

Rassismus ist der Prozess, in dem Menschen aufgrund tatsächlicher oder vermeintlicher körperlicher oder kultureller Merkmale (z. B. Hautfarbe, Herkunft, Sprache, Religion) als homogene Gruppen konstruiert, hierarchisierend bewertet und ausgegrenzt werden. Der klassische Rassismus behauptet eine Ungleichheit und Ungleichwertigkeit von Menschengruppen auf Grundlage angeblicher biologischer Unterschiede (siehe Biologismus und „Rasse“). Im Neorassismus wird die Ungleichheit und Ungleichwertigkeit mit angeblichen Unterschieden zwischen „Kulturen“ zu begründen versucht. Rassismus ist die Summe aller Verhaltensweisen, Gesetze, Bestimmungen und Anschauungen, die den Prozess der Hierarchisierung und Ausgrenzung unterstützen. Sie beruhen auf ungleichen Machverhältnissen.  

Siehe auch gesellschaftlich-kultureller Rassismus, institutioneller Rassismus, interaktionaler Rassismus, Rassifizierung und Stereotypisierung


Rassismuskritik

Rassismuskritik geht von der Annahme aus, dass Rassismus eine gesellschaftliche Normalität darstellt, insofern alle Menschen durch rassistische Kategorisierungen, Zuschreibungen und Diskriminierungen in unserer Gesellschaft positioniert werden (siehe Critical Whiteness). Ein Handeln ist also nur innerhalb dieser Verhältnisse möglich. Daher kann Rassismus nur in ihrem Rahmen bekämpft, Zugehörigkeitsordnungen verschoben und rassistische Diskriminierungen abgebaut werden. Dabei ist die Positionierung der Akteur*innen zu berücksichtigen, um nicht erneut rassistische Strukturen der Über- und Unterordnung zu stützen (siehe auch Solidarität, Empowerment und Powersharing). Insofern ist Rassismuskritik eine (selbst)reflexive, theoriegebundene, widersprüchliche und prinzipiell nicht abschließbare Praxis. Dadurch setzt sich Rassismuskritik ausdrücklich von Haltungen und Handlungsformen ab, die auf der Annahme beruhen, es reiche aus, für Gleichheit und gegen Rassismus einzutreten, um nicht rassistisch zu sein. Denn sie blenden rassistische Strukturen aus und sind daher auch blind für die Folgen der eigenen Praxis. Siehe auch Farbenblindheit und sekundärer Rassismus


Repräsentationsverhältnisse

Repräsentationsverhältnisse spiegeln die Positionierung und Darstellungsweise z. B. von Frauen*, Migrierten oder Menschen mit (zugeschriebener) Behinderung in der Gesellschaft wider. Sie verdeutlichen, wer über wen und in welcher Weise im öffentlichen Diskurs spricht, und sind ein Indiz für gesellschaftliche Machtgefüge. Mehrheitsangehörige meinen, die Bedürfnisse und Interessen der jeweils betroffenen Anderen angemessen formulieren und vertreten zu können, übersehen dabei allerdings oft, dass sie von der Lebenswelt des*der Anderen zu wenig verstehen, und dass eigene Interesse in die Vertretungsweise hinein spielen (können). Noch zu selten kommen die Betroffenen selbst zu Wort, um ihre Standpunkte und Interessen zu vertreten. Insofern können Repräsentationsverhältnisse als ein Indiz für Partizipationschancen von Minderheiten interpretiert werden: Je mehr die jeweils betroffene Gruppe für sich selbst zu sprechen in der Lage ist und auch vernommen wird, desto besser ist es um ihre Partizipation bestellt. Allerdings können auch Selbstrepräsentationen mit konstruierten Zuschreibungen und Reduzierung komplexer Lebenswelten einhergehen.  

Siehe Anerkennung, Dominanz, Empowerment und gesellschaftlich-kultureller Rassismus


Reverse Racism

Siehe Deutschenfeindlichkeit


Roma

Siehe Sinti*zze und Rom*nja